Unterstützen Sie Organisationen und Projekte, die Ihnen wichtig sind und erhalten Sie dauerhaft Ihren Namen. Es war noch nie so unkompliziert, sich stifterisch zu engagieren!
Zwecke der Stiftung sind zum Beispiel:
Unsere Berater des Private-Banking stehen Ihnen für alle Fragen zur Bürgerstiftung zur Verfügung.
Möchten Sie die Stiftung unterstützen, können Sie dies auch in Form einer sogenannten Zustiftung (ab 1.000 Euro) zum Stiftungskapital tun. Ihre Spende erhöht so auf Dauer das Kapital der Stiftung, sie wird nicht verbraucht, sondern sicher angelegt. Es werden nur die Zinsen ausgeschüttet. Bei einer Zustiftung kann der Verwendungszweck nicht eingeschränkt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Zustiftung beispielsweise auch im Rahmen einer eigenen Nachlassplanung vorzusehen (siehe unten).
Gründen Sie mit uns eine Stiftung von Todes wegen. Auf diesem Wege behalten Sie Ihr Vermögen zu Lebzeiten und erst im Todesfall wird Ihr persönlicher Stiftungsfonds errichtet. Sie bestimmen zur Lebzeiten sowohl den Stiftungszweck, als auch den Namen Ihres Stiftungsfonds. Selbstverständlich können Sie auch nur einen Teil Ihres Vermögens in Ihre Stiftung fließen lassen und so auch weitere Erben bedenken.
Unterstützung bei der Erstellung Ihres Testaments erhalten Sie von Ihrem Notar oder von der Deutschen Nachlass, unserem Partner für Nachlassregelungen.