Die Verfügungsmöglichkeit über die Konten eines Online-Banking-Zugangs kann betragsmäßig unabhängig von der Höhe des Kontostandes kontenübergreifend durch ein einheitliches Zahlungsverkehr-Tageslimit (ZV-Tageslimit) begrenzt werden.
Das ZV-Tageslimit hat folgende Wirkung: Bei der Sparkasse eingehende Zahlungsaufträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs nur entgegengenommen, wenn dadurch das Limit des Einreichungstages nicht überschritten wird. Auf das Limit des Ausführungstages, etwa bei einer Terminüberweisung, kommt es dabei nicht an. Über Limitüberschreitungen wird die Sparkasse den Teilnehmer unverzüglich bei der Einreichung des Auftrages informieren.
Sie haben die Möglichkeit Ihr Zahlungsverkehr-Tageslimit über das Online Banking einzusehen und zu ändern. Auch eine temporäre Limiterhöhung für z.B. 1 Tag ist möglich, danach gilt automatisch wieder das fest vereinbarte Limit.
Die Sparkasse ist nicht verpflichtet, im Rahmen des Verfügungslimits liegende Vorgänge auszuführen, wenn das betreffende Konto oder Depot keine ausreichende Deckung oder keinen ausreichenden Kreditrahmen aufweist.
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