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Trennung

Adresse ändern

Hat sich Ihre Anschrift geändert?

Im Online-Banking können Sie Ihre Postanschrift, Ihre E-Mailadresse und auch Ihre Telefonnummer ändern.

Tipp: Denken Sie daran, auch Ihre Hausrat­versicherung zu ändern. Vereinbaren Sie dazu am Besten einen Termin.

Freistellungsauftrag ändern

Nach einer Trennung benötigen Sie einen eigenen Freistellungsauftrag, wenn Sie zuvor gemeinsam mit Ihrem Ehepartner / eingetragenen Lebenspartner veranlagt waren.

Sie hatten bisher keinen Freistellungsauftrag? Dann wird es höchste Zeit: Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent an das Finanzamt ab – zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf.
Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne informiert Sie Ihr Berater, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.

Versicherungen checken

Wenn Sie sich getrennt haben, sollten Sie auch einen Blick auf Ihre Versicherungen werfen:

Welche Versicherung muss angepasst werden? Wo sollte ein anderer Begünstigter aufgenommen werden? Gibt es noch Lücken in Ihrer Absicherung, die geschlossen werden sollten?

Ihr Berater hilft Ihnen gern weiter. Es lohnt sich für Sie!

Vollmachten checken

Haben Sie ein gemeinsames Konto? Dann sollte dieses Konto auf eine Person umgeschrieben werden. Dazu vereinbaren Sie am besten einen Termin.

Haben Sie Vollmachten erteilt, die Sie nun nicht mehr benötigen? Auch diese Vollmachten können Sie bei Ihrem Berater ändern lassen.

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